Übersicht zu Förderungsmöglichkeiten von Bildungsveranstaltungen
Neu! Prämiengutscheine für an Weiterbildung Interessierte
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Das Lernen im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zur allgemeinen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein.
Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige für ihre berufliche Weiterbildung erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Die Prämiengutscheine können Sie ab dem 01.02.2009 in der Beratungsstelle der VHS Meppen anfragen.
Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch, bei dem die folgenden Dokumente vorgelegt werden müssen:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis,
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkomme,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz,
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info .
Förderung durch "Meister-Bafög"
Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird finanziell durch das Meister-Bafög unterstützt. Antragsteller erhalten einen Zuschuss von 30,5% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für Personen, die die Teilnahme an Lehrgängen wie z. B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Betriebswirt etc. planen, bedeutet dies konkret, dass sie nur 69,5% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu tragen haben. Über diese 69,5% kann ein Darlehen beantragt werden, welches frühestens 2 Jahre nach Lehrgangsende in monatlichen Raten zu einem günstigen Zinssatz zurückzuzahlen ist. Gefördert werden Antragsteller, die noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info .
Förderprogramm IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit dem Förderprogramm IWiN des Landes Niedersachsen können Sie Zuschüsse von 50% bis 90% zu Ihren Lehrgangskosten erhalten. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen gezahlt und betragen maximal 4.000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie in einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen beschäftigt sind oder Betriebsinhaber/-in eines KMU sind.
Programminformationen sind unter iwin-niedersachsen.de zu finden.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten
- HWK-zugehörige Unternehmen bei der BUS GmbH, Internet: www.bus-gmbh.de , Tel.: 0541 6929727
- IHK-zugehörige Unternehmen bei der IHK Osnabrück, www.osnabrueck.ihk24.de , Tel.: 0541 353-268
| IWiN-förderfähige Kurse sind mit diesem Logo gekennzeichnet: | Logo_IWiN |
Weiterbildungsangebote in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
Für Frauen/Männer in der Elternzeit und andere interessierte Teilnehmer/-innen. Die angegebenen ermäßigten Gebühren gelten für alle Teilnehmer/-innen, die seit mindestens einem Jahr nicht sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind. Für die Teilnehmer/-innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, gelten die regulären Gebühren. Elternzeitnehmende der Mitgliedsbetriebe des überbetrieblichen Verbundes, Landkreis Emsland e.V. können bei Anmeldung zu diesen Kursen ihren Weiterbildungsgutschein einlösen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Kursgebühren durch den Arbeitgeber.
Der Kostenübernahmevordruck kann bei der Koordinierungsstelle angefordert werden. Kinderbetreuung während der Vormittagskurse auf Anfrage. Die Koordinierungsstelle berechnet hierfür eine Gebühr von € 0,50 pro Unterrichtsstunde. Für Elternzeitnehmende aus den Mitgliedsbetrieben ist die Kinderbetreuung kostenlos.
Anmeldungen / Abmeldungen zu diesen Veranstaltungen bitte nur schriftlich oder per Fax an die
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft, Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Tel.: 05931 44-2577, Fax: 05931 44-39-2577
Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen
In den Bereichen Bewegung, Entspannung/ Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Der Kursbesuch wird in der Regel bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80%) von den Krankenkassen bezuschusst. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrer Krankenkasse.
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