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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1. Allgemeines

(1)    Mit der persönlichen Ansprache wie „Sie“ und „Ihnen“ werden nachfolgend in diesen AGBs die „Anmeldenden“ bezeichnet.

(2)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(3)    Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

(4)    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem, dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Webseite der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2)    Sie sind an Ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht bzw. die Veranstaltung beginnt, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3)    Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4)    Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5)    Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.

(6)    Die Vertragssprache ist deutsch.

(7)    Im Falle einer Online-Anmeldung können Sie Eingabefehler dadurch korrigieren, dass Sie den "kostenpflichtig anmelden"-Knopf nicht betätigen, sondern auf der Anmeldewebseite den „zurück“ oder „abbrechen“-Knopf anklicken und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie die ausgewählte Veranstaltung, die Anmeldeadresse usw. korrigieren.
Die VHS speichert den Vertragstext, den Sie gesondert per E-Mail anfordern können. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken.

 

3. Anmeldende und Teilnehmende

(1)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und Ihnen als Anmeldenden begründet. Sie können das Recht zur Teilnahme auch für dritte Personen (Teilnehmende) begründen. Diese sind der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2)    Für Teilnehmende und Anmeldende gelten die gleichen Regelungen.

(3)    Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(4)    Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht das aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

 

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

(1)    Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Internet, Aushang, Preisliste etc.).

(2)    Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

(3)    Bei Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung der Teilnahmeentgelte

  •     bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn
  •     jeweils zum 15. eines Monats bei Langzeitveranstaltungen mit Ratenzahlung.

 

5. Organisatorische Änderungen

(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Lehrkräfte durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde, es sei denn, Sie haben erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Lehrkraft.

(2)    Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem für Sie zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Ebenso kann die VHS aus sachlichem Grund die Veranstaltung in Online- oder Hybridform ändern; in diesem Fall steht den Teilnehmenden ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.

(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.

(4)    An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1)    Die Mindestanzahl von Teilnehmenden beträgt  i. d. R. 7 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, (jedoch nur bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns). Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

(2)    Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Lehrkraft wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet, wenn mindestens 1/5 des vorgesehenen Veranstaltungsumfanges ausfallen muss. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Sie unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Sie ohne Wert ist.

(3)    Die VHS wird Sie über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 14 Werktagen erstatten.

(4)    Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsbeginn entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Sie schulden in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 20% des Veranstaltungsentgelts, jedoch mindestens 5 €. Ihnen steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

(5)    Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS Sie auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

7. Höhere Gewalt

(1)    Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

(2)    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(3)    Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

(4)    Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

 

8. Kündigung und Widerruf durch den Anmeldenden

(1)    Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben Sie die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können Sie nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2)    Sie können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Sie unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Sie wertlos ist.

(3)    Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4)    Machen Sie von einem Ihnen zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40 € tragen Sie die Kosten der Rücksendung.

 

9. Schadenersatzansprüche

(1)    Schadenersatzansprüche des Anmeldenden gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2)    Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Ihre Rechte verletzt, die Ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

10. Schlussbestimmungen

(1)    Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2)    Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3)    Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Sie können dem jederzeit widersprechen.

 

11. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)

(1)    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2)    Im Übrigen ist die VHS zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.