Die lebzeitige Übertragung von Immobilien: Gründe und Möglichkeiten
Die wirtschaftliche Lebensleistung einer Familie verkörpert sich regelmäßig in einer Immobilie, insbesondere im selbstgenutzten Eigenheim oder beispielsweise in einer Eigentumswohnung zu Vermietungszwecken, die aus finanzieller Vorsorge für das Alter erworben wurde. Die Gründe für die lebzeitige Übertragung von Immobilien können vielfältig sein. Es kommen sozialrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Gründe in Betracht.
In dem Vortrag wird dargestellt, welche Gründe und Möglichkeiten es für die lebzeitige Übertragung von Immobilien gibt und welche Aspekte bei der vertraglichen Gestaltung von Bedeutung sind. Zudem werden Regelungsmöglichkeiten erläutert, die im Rahmen von Überlassungsverträgen zum Schutz vor unerwarteten Entwicklungen aufgenommen werden können.
Der Referent ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Meppen und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Es findet keine individuelle Beratung statt.
| Kursnummer | 26214-003 |
| Beginn |
Mi., 09.09.2026, um 18:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 1-29
Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Zur GoogleMaps Karte |
| Kursleitung |
Friedrich Sanders
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| Entgelt | 14,00 € |
| Kontakt | Maren Schmitz |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Mittwoch • 09.09.2026 • 18:00 - 20:15 Uhr | Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 1-29 |