Kursdetails

Integrative Erziehung und Bildung (IEB)

-zuwendungsfähig im Rahmen der Richtlinie Qualität III -    


Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im

Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor.

Einrichtungen für die gemeinsame Erziehung und Bildung müssen unter anderem nachweisen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Neben sozial- oder heilpädagogischen Fachkräften können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese berufsbegleitende Fortbildung, die vom niedersächsischen Kultusministerium anerkannt ist, absolviert haben.


Durch den erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung, erhalten die Teilnehmenden die Befähigung gemäß § 17 Abs. 2 DVO-NKiTaG.


Lehrgangsinhalte


- Entwicklung der gemeinsamen Erziehung und Bildung und gesetzliche Grundlagen

- Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung

- Bildung, Lernen und Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung im Alter von null bis zehn Jahren

- Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Kindertageseinrichtung im Kontext integrativer Arbeit

- Beobachtung und Dokumentation

- Theorie und Praxis projektorientierter Planung

- Partizipation, Kommunikation und Sprache

- Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit "schweren Behinderungen" in der Kindertageseinrichtung

- Praxis in Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen

- Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag

- Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen.


Die Weiterbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 – 3 NKiTaG (d. h. staatlich anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kindheitspädagogen/-innen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen/-innen sowie Sozialpädagogen/-innen ohne staatliche Anerkennung, die am 31.07.2021 als pädagogische Kraft beschäftigt waren). Nur sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung an Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft in einer integrativen Kindergartengruppe tätig werden zu können. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung sollte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sein.


Personen, die nicht pädagogische Fachkräfte wie oben ausgeführt sind (z.B. pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nrn. 4-7 NKiTaG oder pädagogische Assistenzkräfte wie sozialpädagogische Assistent/-innen), können zwar zur Prüfung zugelassen werden und ein Zertifikat erhalten – aber sie erfüllen damit nicht die rechtlichen Voraussetzungen, um als heilpädagogische Fachkraft tätig werden zu können.


Der Lehrgang sieht eine Gesamtzahl von 280 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) zzgl. Abschlusskolloquium vor.


Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird nach regelmäßiger Teilnahme (maximal zulässige Fehlzeiten von 10% der Gesamtunterrichtseinheiten) am Lehrgang und der abgelegten Leistungsnachweise mit einem Zertifikat „Integrative Erziehung und Bildung in Kindertageseinrichtungen“ durch den Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen e.V. bescheinigt.


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Kurstermine 36

Insgesamt gibt es 36 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Donnerstag  •  03.09.2026  •  08:30 - 15:30 Uhr Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 1-29
2 Freitag  •  04.09.2026  •  08:30 - 15:30 Uhr Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 1-29
3 Donnerstag  •  17.09.2026  •  08:30 - 15:30 Uhr Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 1-29
4 Montag  •  28.09.2026  •  08:30 - 15:30 Uhr Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 2-23
5 Dienstag  •  29.09.2026  •  08:30 - 15:30 Uhr Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 2-23
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