Gesundheitswesen

Gesundheitswesen

Integrative Erziehung und Bildung (IEB)


- zuwendungsfähig im Rahmen der Richtlinie Qualität II -

In Planung - voraussichtlicher Beginn Herbst 2024

Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im
Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor.
Einrichtungen für die gemeinsame Erziehung und Bildung müssen unter anderem nachweisen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Neben sozial- oder heilpädagogischen Fachkräften können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese berufsbegleitende Fortbildung, die vom niedersächsischen Kultusministerium anerkannt ist, absolviert haben.

Durch den erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung, erhalten die Teilnehmenden die Befähigung gemäß § 17 Abs. 2 DVO-NKiTaG.

Themenschwerpunkte:

- Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung
- Bildung, Entwicklung und Lernen von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren
- Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung
- Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Tageseinrichtung
- Beobachtung
- Theorie und Praxis projektorientierter Planung
- Partizipation, Kommunikation und Sprache
- Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung
- Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag
- Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und Erfahrungsraum
- Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen.

Die Weiterbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1-3 NKiTaG:

1. staatlich anerkannte Erzieherinnen und staatlich anerkannte Erzieher,
2. staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen,
3. staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ohne staatliche Anerkennung, die am 31. Juli 2021 als pädagogische Kraft in einer Kindertagesstätte beschäftigt waren.

Empfohlen wird zudem eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung.

Der Lehrgang sieht eine Gesamtzahl von 280 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) zzgl. Einführung und Abschlusskolloquium vor.
Der Unterricht findet in der Regel 1x monatlich an zwei (Werk)Tagen 09:00 Uhr – 16:00 Uhr statt. Zudem ist mindestens eine Bildungswoche vorgesehen. Die Gesamtdauer beträgt ca. 1,5 Jahre.

Weitere Infos und Lehrgangskonzept unter Tel.: 05931 9373-53.

Lassen Sie sich unverbindlich in unsere Interessentenliste eintragen.



Kurs-Nr. 21-165
(Semester: 1/24)

Dozentin/Dozent
Dozententeam

Daten und Kosten

2.650€
Kosten inkl. Seminarunterlagen und Prüfungsgebühren,
Lehrgangsgebühren zahlbar in monatlichen Raten.

Veranstaltungsort

Freih.-v.-Stein-Haus, Raum 2-01, Vortragsraum

Freiherr-vom-Stein-Str. 1
49716 Meppen

 Zur Google Maps Karte

Rollstuhlgerecht

Ansprechpartnerin/
Ansprechpartner

Katharina Quittek

Infos als PDF speichern

Seite drucken