Kursdetails
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Betreuungskraft für Pflegebedürftige im ambulanten Dienst

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Das Ziel dieser Bildungsmaßnahme ist die Qualifizierung zur Anstellung als Betreuungskraft im ambulanten Dienst. Die Qualifikation entspricht den Voraussetzungen eines Grundkurses im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes nach § 45c SGB XI (vormals § 45a-d). Neben dem Unterricht gehört eine 1-wöchige begleitete Hospitation in einer stationären Einrichtung zur Ausbildung. Die Teilnehmenden lernen, sich sensibel mit den an Demenz erkrankten Personen und altersverwirrten Menschen auseinander zu setzen, sie zu begleiten und individuelle Unterstützung anzubieten. Lehrgangsinhalte sind: Das Krankheitsbild der Demenz; Die Situation der pflegenden Angehörigen; Therapiemöglichkeiten; Biographisches Arbeiten und validierende Gespräche; Pflegeversicherung, Aktivierung und Beschäftigungsmöglichkeiten, Ernährungsprobleme, Sondenkost (PEG), Hygiene, Infektions- und Gesundheitsschutz.

Der Lehrgang wird bei regelmäßiger, erfolgreicher Teilnahme sowie der Absolvierung einer Hospitation mit einem VHS-Zertifikat bescheinigt. Das Kurskonzept kann angefordert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Informationsveranstaltung.

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